Auf Suaheli heißt Regierung: sirikali, wörtlich: großes Geheimnis.
Politiker heißen wabenzi: Leute im Mercedes-Benz.
(Peter Sloterdijk, Zeilen und Tage, 2012, S. 325)
Mit Unterstützung der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit fand am 11. und 12. November 2022 an der University of Georgia (Tblisi) die dritte Tagung unter dem Oberthema "Strafrecht und Menschenrechte" statt.
Mit Unterstützung der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit fand am 12. und 13. April 2019 an der University of Georgia (Tblisi) unter dem Oberthema "Strafrecht und Menschenrechte" die zweite Tagung statt.
Am 19. und 20. November 2018 fand ein Georgisch-Deutsches Doktoranden-Symposium an der University of Georgia (Tbilisi) statt. An dem Symposium nahmen Doktoranden und Doktroandinnen der University of Georgia, der Tbilisi State University und der Universität zu Köln statt. Das Seminar diente dem gegenseitigen Austausch und der Diskussion. http://icl.ug.edu.ge/ http://www.ug.edu.ge/
Am 11. und 12. September 2018 verstalteten Prof. Dr. Héctor Hernández Basualto und Prof. Waßmer an der Universidad Diego Portales, Santiago de Chile (Chile), die Tagung "Límites de la corrupción punible, desarrollos actuales". An der Tagung nahmen zahlreiche Strafrechtsexperten aus der chilenischen Wissenschaft und Praxis teil.
Mit Unterstützung der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit fand am 23. und 24. März 2018 an der University of Georgia (Tblisi) eine Tagung zum Thema "Strafrecht und Menschenrechte" statt. Hierbei wurden Themen erörtert, die aus georgischer und deutscher Sicht besonders aktuell sind. An der Tagung nahmen PD Dr. Stephan Ast (Bonn), Prof. Dr. Armin Engländer (München), PD Dr. Peter Kasiske (Augsburg), Dr. Bettina Noltenius (Passau), Prof. Dr. Helmut Satzger (München) und Prof. Dr. Martin Waßmer (Köln) teil. Informationen unter: http://icl.ug.edu.ge/
Die im April 2017 in Kraft getretenen Straftatbestände gegen Sportwettbetrug und Spielmanipulation (§§265c, 265d StGB) stellen eine tiefgreifende Veränderung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Sportler, Vereine und Verbände dar. Ein matchfixing kann fortan nicht nur strafrechtliche Konsequenzen für die daran beteiligten Personen haben, sondern auch zu Bußgeldern für Verbände und Vereine bzw. deren Leitungspersonen führen.
Die Tagung, die sich gleichermaßen an Praktiker, Vereins- und Verbandsvertreter sowie Wissenschaftler und interessierte Studierende richtet, befasst sich mit diesen Auswirkungen. Die Veranstaltung hat einen fachkundig und prominent besetzten Referats- und Diskussionsteil.
Das Kolloquium des Jahres 2017 wird dem Thema „Korruption im Sport“ gewidmet sein.
Der Begriff der Korruption wird dabei weit verstanden. Gegenstand der Veranstaltung soll nicht nur die Bestechlichkeit und Bestechung bei der Vergabe von sportlichen Großereignissen sowie die neuen Tatbestände gegen den Sportwettbetrug und die Manipulation von Sportwettbewerben sein. Vielmehr sollen auch andere Erscheinungsformen von „Corruption and Fraud“, namentlich das Doping und die Untreue zu Lasten von Sportvereinen in den Blick genommen werden.
Referieren werden Strafrechtswissenschaftler, Kriminologen, Rechtsanwälte, Staatsanwälte und Richter sowie Vertreter von Sportverbänden.
Im Jahr 2014 hat die EU mit Georgien ein Assoziierungsabkommen geschlossen.
Um den Prozess der Europäisierung des georgischen Wirtschaftsstrafrechts zu begleiten, hat mit Unterstützung der Deutschen Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit (IRZ) am 4. und 5. November 2016 in Tiflis an der University of Georgia (Tblisi) eine Deutsch-Georgische Tagung stattgefunden.
Hierbei sollten die anzunähernden Bereiche des Wirtschaftsstrafrechts – wie Betrug, Menschenhandel, Terrorismusfinanzierung, Korruption und Geldwäsche – aus georgischer und deutscher Sicht diskutiert werden. Die Tagung, an der hochkarätige Experten teilgenommen haben, fand im Rahmen einer Kooperation zwischen dem Institut für georgisches, deutsches und internationales Strafrecht der University of Georgia in Tiflis (Prof. Dr. Bachana Jishkariani, LL.M.) und dem Institut für Strafrecht und Strafprozessrecht der Universität zu Köln (Prof. Dr. Martin Paul Waßmer) statt. Informationen unter: http://icl.ug.edu.ge/; http://www.ug.edu.ge/
Anhaltender ökonomischer Druck auf Krankenkassen, Ärzte und Krankenhäuser, ein Strafrecht, das Bestechung und Bestechlichkeit bislang nur ausschnittsweise kriminalisiert: All das sind Risikofaktoren, die das Entstehen und die Verbreitung von Korruption im Gesundheitswesen begünstigen. Welche Kooperationsformen aber sind unzulässig und künftig möglicherweise sogar strafbar? Ist das Strafrecht tatsächlich ein vielversprechendes Instrument, um korruptive Strukturen aufzubrechen? Welche Compliance-Maßnahmen können Krankenhauskonzerne und die Pharmaindustrie wirksam vor einer (strafrechtlichen) Haftung schützen?
Diese und andere aktuelle Fragen greift das 2. Kölner Kolloquium zur Wirtschaftskriminalität auf, um Wissenschaft sowie Vertreter der Ärzteschaft, Wirtschaft, Rechtsanwaltschaft und Justiz miteinander ins Gespräch zu bringen.
Auf Suaheli heißt Regierung: sirikali, wörtlich: großes Geheimnis.
Politiker heißen wabenzi: Leute im Mercedes-Benz.
(Peter Sloterdijk, Zeilen und Tage, 2012, S. 325)
Verhinderung und Verfolgung grenzüberschreitender Korruption haben in der unternehmensinternen und staatsanwaltschaftlichen Praxis seit einigen Jahren stark an Bedeutung gewonnen. Dabei sind die dem Verbot der Auslandsbestechung zugrunde liegenden Kriminalisierungskonzepte nicht geklärt, die einschlägigen Straftatbestände Gegenstand einer Reformdebatte und neuartige Präventionsstrategien umstritten. Unklar sind aber nicht nur die normativen Grundlagen der Korruptionsverfahren und ihrer teils einschneidenden Folgen für die beschuldigten (natürlichen und juristischen) Personen. Unbeantwortet ist auch die kriminologischempirische Frage, ob die Strafverfolgungsbehörden die Korruption im Ausland überhaupt wirksam zurückdrängen können.
Dies ist Anlass für die Tagung in Schloss Wahn bei Köln, sich dem Themenkreis der Auslandsbestechung umfassend zu widmen. Wissenschaftler sowie Vertreter der Rechts- und Unternehmenspraxis werden die rechtlichen Rahmenbedingungen ebenso thematisieren wie kriminologische Zusammenhänge, Probleme (transnationaler) Ermittlungen und Compliance-Strategien.