Am 04.10.2018 findet in H VIII des Hauptgebäudes der Universität zu Köln um 17: 00 Uhr s.t. eine Vortrags- und Diskussionsveranstaltung über die erheblichen Sanktionsrisiken aufgrund der seit 25. Mai 2018 geltenden EU-DSGVO sowie des BDSG-neu statt.
Die Veranstaltung wird sich dabei aufgrund der besonderen Bedeutung mit der Gewährleistung von „Datenschutz durch Technik“ gerade im Kanzleiumfeld mit der Praxis der Datenverschlüsselung befassen.
Nähere Informationen zu der Veranstaltung finden Sie hier.